Fachschule für Technik HLK

Vieles hat sich in der Welt – gerade in der gebäudetechnischen – verändert und tut es noch – und entwickelt sich schneller als in den letzten Jahrzehnten!

Auch bei uns! Unsere aktuellen Themen sind:

  • Smarte Regelungen
  • Digitale Anlagenplanung
  • Wärmepumpenführerschein
  • Individuelle Unterstützung
  • Bestehensrate quasi 100%
  • Papierloses Arbeiten
  • Vernetzung im Gewerk
  • Freundliches Arbeitsklima
  • Externe Fortbildungen

Die Weiterbildung kann wie folgt absolviert werden:

In Vollzeit:

  • Blitz-„Techniker*in“ innerhalb von 2 Jahren
    Tage-Unterrichtswoche offen für mögliche Nebentätigkeiten zur erleichterten Finanzierung

Alternativ:

  • 1 Jahr Vollzeit + 2 Jahre Teilzeit (incl. 1/2 Jahr flexibler zeitlicher Gestaltung in der Projektphase)

In Teilzeit:

  • innerhalb von 4 Jahren
  • 2 Tage-Unterrichtswoche

FST Information

Fachrichtungen

  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Schulformen

  • Vollzeit (Tagesschule)
  • Teilzeit (Abendschule)

Unsere Gegenwart ist durch eine schnelle technische Entwicklung gekennzeichnet. Der Bedarf an Technikern als Führungskräfte im mittleren Funktionsbereich zwischen dem Handwerks- oder Industriemeister und dem Bachelorabsolventen nimmt im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zu.

Der Einsatz des Technikers erstreckt sich auf alle Funktionsbereiche der Technik, unter anderem auf

  • die Konstruktion und die Entwicklung
  • die Fertigungsplanung und die Arbeitsvorbereitung
  • den Fertigungsablauf
  • Anlagenprojektierung und -planung
  • die Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle
  • die Materialprüfung
  • den Einkauf, den Verkauf, den Kundendienst und die Akquisition
  • die Reparaturannahme und die Garantiesachbearbeitung
  • die Funktionen der Betriebsbauabteilung und der Energieversorgung
  • die Schulung des technischen Fachpersonals
  • die Funktionen im Sachverständigenbereich
  • Qualitäts- und Facilitymanagement

Aufnahme

Die Aufnahme in die Tages- und Abendschule erfolgt in jedem Jahr nach Abschluss der Sommerferien des Landes NW. Eine Aufnahmeprüfung wird nicht durchgeführt.

Aufnahmevoraussetzungen (gültig ab 01.08.2003)

  • Erfolgreicher Abschluss in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach Landesrecht
  • Eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein sollte
  • Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand

Alle Zeugnisse sind als beglaubigte Fotokopien einzureichen. Die Beglaubigungen können auch an unserer Schule vorgenommen werden.

Eine Aufnahme kann auch erfolgen, wenn ein Berufsschulabschluss und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren mit eventueller Anrechnung des Besuchs einer einschlägigen Berufsfachschule nachgewiesen wird.

Die Aufnahme in die Teilzeitform kann schon während der Erstausbildung erfolgen, da hier im Laufe der vierjährigen Studienzeit die obigen Bedingungen in der Regel erfüllt werden.

Anmeldezeiten

Das Sekretariat des Berufskollegs erteilt Auskunft und nimmt jederzeit Anmeldungen entgegen.

Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Schriftlicher Aufnahmeantrag (Formblatt der Schule)
  • Lebenslauf mit eingehender Darstellung des Bildungsweges
  • Beglaubigte Abschriften von:
    • Abschlusszeugnis der letztbesuchten allgemeinbildenden Schule
    • Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
    • Gesellen- oder Facharbeiterbrief mit Notenteil
    • Arbeitszeugnisse über die bisherige einschlägige Berufstätigkeit
  • Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers, ob sie / er bereits an einer staatlichen Technikerausbildung teilgenommen hat (Formblatt der Schule)
  • 2 Lichtbilder

Gebühren

Schulgeld wird nicht erhoben. Auch die Ausbildung in Werkstätten, Demonstrations- und Übungsräumen sowie in Laboratorien ist kostenlos. Lernmittelfreiheit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährt.

Die Anschaffung eines Computers ist zu empfehlen.

Förderung

Die Technikerausbildung wird z. B. bei Reha-Fällen im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) bzw. Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) finanziell gefördert. Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst der Arbeitsämter oder anderer Institutionen.

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich; Auskünfte erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Ebenso ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, das sogenannte Meister-BAföG) möglich. Mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ist zu klären, welche dieser Förderungen für den jeweiligen Fall geeignet ist.

Ausbildungsdauer

An unserer Fachschule für Technik ist eine Tagesschule mit 4 Semestern (2 Jahre) und eine Abendschule mit 8 Semestern (4 Jahre) eingerichtet.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht in der Tagesschule erfolgt in der Regel vier Tage pro Woche in der Zeit von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr. Eine Unterrichtswoche umfasst gewöhnlich 32 Unterrichtsstunden (Laborübungen und zusätzliche Kurse nicht inbegriffen).

In der Abendschule erfolgt der Unterricht mittwochs in der Zeit von 18:00 Uhr – in einzelnen Semestern eventuell schon ab 17:15 Uhr – bis 21:15 Uhr und samstags von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr. In mehreren Semestern können Laborübungen und zusätzliche Kurse an einem zusätzlichen Wochentagabend in der Zeit zwischen 18:00 und 21:15 Uhr durchgeführt werden.

Prüfungen und Berechtigungen

Während der Ausbildung an Tages- und Abendschule findet nach jeweils 2 Ausbildungshalbjahren eine Versetzung statt. Im Falle der Nichtversetzung ist in der Vollzeitschule das ganze Schuljahr zu wiederholen, wenn eine Nachprüfung nicht zugelassen wird bzw. nicht erfolgreich ist. In der Teilzeitschule gelten Sonderregelungen.

Bei Versetzung in die zweite Ausbildungshälfte (Versetzung in das 3. Vollzeit- bzw. in das 5. Teilzeitsemester) erwirbt die Schülerin oder der Schüler den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife.

Nach erfolgreichem Besuch der Fachschule erfolgt im 4. Semester der Vollzeitschule bzw. im 8. Semester der Teilzeitschule (Abendschule) die staatliche Abschlussprüfung.

Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:

  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Kraftfahrzeugtechnik
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Unterrichtsinhalte

Kraftfahrzeugtechnik

Im Fachbereich Kraftfahrzeugtechnik werden folgende Themen behandelt:

  • Betriebswirtschaft
  • Englisch
  • Kommunikation
  • Personalwirtschaft
  • Soziologie / Politik
  • Entwicklungsverfahren
  • Fahrzeugelektrik
  • Fahrzeugmechanik
  • Fertigungsverfahren
  • Informationstechnik und Technische Kommunikation
  • Konstruktionstechnik
  • Produktionsplanung und -steuerung
  • Systeme der Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Entwicklungstechnik
  • Fahrzeugsystemtechnik
  • Motorsystemtechnik
  • Fertigungstechnik und Qualitätsmanagement
  • CAD-Technik
  • Diagnosetechnik

Im Wahlbereich werden nach Bedarf und Möglichkeiten Ergänzungskurse angeboten, zum Beispiel Berufs- und Arbeitspädagogik zur Erlangung der Ausbildereignungsqualifikation sowie Kunststofftechnik.

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Die Ausbildung im Fachbereich der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik beinhaltet unter anderem folgende Bereiche:

  • Betriebswirtschaft
  • Englisch
  • Kommunikation
  • Personalwirtschaft
  • Bauphysik
  • Baurecht
  • Heiz- und Kühllastberechnung
  • Informationstechnik
  • Projektabwicklung
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Planung und Projektierung von Heizungs-, Gas- und Klimaanlagen
  • Anlagenoptimierung
  • Facility-Management
  • Kundenbetreuung
  • Schulungsdurchführung

Außerdem werden nach Bedarf und Möglichkeiten Ergänzungskurse angeboten, zum Beispiel:

  • Berufs- und Arbeitspädagogik zur Erlangung der Ausbildereignungsqualifikation
  • Sanitärtechnik
  • CAD-Technik
  • Ver- und Entsorgungstechnik
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Schallschutz

Weitere Qualifikationen

Auf Grund einer Änderung der Handwerksordnung wird der Abschluss der Fachschule für Technik nicht mehr für die Befreiung vom Hauptteil II der Meisterprüfung im Handwerk anerkannt. Wir bedauern diese Entwicklung nach über 40 Jahren Praxis sehr und werden versuchen, durch Anpassung unserer Lerninhalte in Absprache mit der Kammer die alte Situation wieder herzustellen. Was erhalten bleibt, ist die Möglichkeit, sich mit dem Abschluss des Staatlich geprüften Technikers in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.

In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Düsseldorf werden nach Bedarf und nach den Möglichkeiten der Schule folgende Kurse für die Meisterprüfung im Handwerk angeboten:

  • Praxis Kfz für den Hauptteil I (berufsbegleitend)
  • Wirtschafts- und Rechtskunde (WRK) für den Hauptteil III (alle Gewerke – berufsbegleitend)

Mit der Ablegung der Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik vor der Handwerkskammer Düsseldorf wird der Hauptteil IV erfüllt.

In einem einjährigen Lehrgang wird, entsprechende Anmeldezahlen vorausgesetzt, der Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft für staatlich geprüfte Techniker/innen berufsbegleitend angeboten. Hierzu ist eine gesonderte Informationsschrift erhältlich.

Auskünfte und Anmeldungen

Fachschule für Technik im Berufskolleg Mitte der Stadt Essen

Schwanenkampstraße 53
45127 Essen

Telefon: (0201) 88-797-30
Fax: (0201) 88-797-31

E-Mail: sekretariat@bkmitte-essen.de

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